Moinsen..

Alle sollten die Thematik rund um den “Staatstrojaner” mittlerweile kennen, sich dessen was hier vorgeht, WIE vorgegangen werden soll, bewusst sein. WENN NICHT, gibt es zu dieser Thematik ein weiteres Puzzleteilchen, was nu weiterführend, durch diese “Justiz” – DIESEM “Rechtsstaat” angestrebt wird!

Auf Heise.de (Quelle) gibt es einen, wie ich finde sehr Interessanten Artikel den zu lesen ich nur jedem Empfehlen kann!

Hier heisst es (Auszugsweise);

Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen dürfen

Die Länder-Justizminister fordern für die Strafverfolger ein “Betretungsrecht“, damit diese einfacher Spähsoftware auf IT-Geräte Verdächtiger aufspielen können.

“Die Wohnung ist unverletzlich”, heißt es in Artikel 13 Grundgesetz. Dieses durch Durchsuchungsbefehle und den großen Lauschangriff bereits eingeschränkte Grundrecht soll nach dem Willen der Justizminister der Länder nun deutlich weiter ausgehöhlt werden. Unter der Ägide von Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern hat die Justizministerkonferenz am Donnerstag in Eisenach einen Beschluss gefasst, laut dem die Polizei künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um leichter Staatstrojaner auf die Rechner oder andere Kommunikationsgeräte Verdächtiger aufzubringen.

Nun, ich selbst durfte hautnah feststellen das das Grundgesetz zwar, “Offiziell” zumindest, eingehalten “wird”, dieses als “Höchstes, Gesetzliches gut” gepriesen wird, aber für den “Normalbürger” völlig unzugänglich gemacht wurde (zumindest WENN es gegen das öffentliche Recht, gegen den “Staat” selbst geht)! Dazu schrieb ich schon das ein und andere, unter anderem, das mittels “einfachgesetzlicher Verwaltungsnormen-Vorschriften-Gesetzen”, sowie weiterer einfachgesetzlicher Regelungen, in fast ALLEN Normen (Gesetzen) die im Grundgesetz verbrieften und ZWINGEND einzuhaltenden Vorgaben, Grundrechte schlicht ausgehebelt, unerreichbar (Oder gern auch Ignoriert, als Unerheblich Deklariert…) werden, die Wahrnehmung derselben verunmöglicht wurde, und immer weiter wird ( bspw. sind die “Rechtswegsgarantien” nur noch ein blanker Treppenwitz der Geschichte, wie das GG selbst nur noch eine leeres Buch ist!)….

Nun also etwas “neues” von seiten dieser “Justiz“, DIESEMRechtsstaat“, was schert schon das GG, hier braucht es doch nur, wie schon recht fleissig Praktiziert, etwas kreatives Wortmanagement, schön verklausuliert, und Rechtlich passend “GG Konform Bewertet“, dann passt des scho, klappt schon, die Richterschaft und Gerichte (Inkl. dem BvVG) juckt,s ja eher wenig, nämlich (real Praktisch) NICHT(Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing….)!

Und HEY! NATÜRLICH ALLESNUR” zum Wohl und Schutz der Bevölkerung, klar, wie immer, oder ? ….

Hier (Klick Link!) geht es zum GANZEN Artikel auf HEISE.de !

Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen dürfen

Einen angenehmen Mittwoch wünscht der WolF!

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